Flug annulliert
onlineurteile.de - 657 Euro pro Ticket zahlte der Kunde für den Flug nach Martinique (Frankfurt - Paris - Martinique) und zurück. Mit Frau und Sohn verbrachte er dort einen schönen Urlaub, doch der Rückflug wurde der Familie gründlich vergällt. Pünktlich fanden sich die Reisenden am 8. April nachmittags am Flughafen in Fort de France ein. Erst in letzter Sekunde teilten ihnen Mitarbeiter der Fluggesellschaft mit, dass das Bodenpersonal streikte und der Flug deshalb annulliert wurde. Die Familie fuhr wieder zurück ins Hotel. Dort mussten sie zwei Tage warten, bis endlich ein Flieger Richtung Paris abhob.
Von der Fluggesellschaft verlangte der Familienvater Schadenersatz für die zusätzlichen Kosten und eine Ausgleichszahlung (gemäß EG-Verordnung zum Flugverkehr). Vergeblich verwies die Fluggesellschaft auf den "wilden Streik":Sie habe den Flug streichen müssen; Ersatzpersonal von anderen Inseln einzufliegen, sei absurder Aufwand. Die Pflicht, Fluggäste für einen ausgefallenen Flug zu entschädigen, entfalle nur bei außergewöhnlichen Umständen, hielt ihr das Amtsgericht Frankfurt vor (31 C 2820/05).
Die Fluggesellschaft habe zwar behauptet, dass der wilde Streik nicht vorhersehbar gewesen sei und kein Personal zur Verfügung stand. Dass es unmöglich oder unzumutbar war, Ersatzpersonal zu stellen, habe die Fluggesellschaft jedoch nicht überzeugend dargelegt. Den Kunden stehe deshalb pro Person 600 Euro Ausgleich für die ganzen Unannehmlichkeiten zu, zusätzlich schulde ihnen die Fluggesellschaft Schadenersatz für die Zusatzkosten bei Unterkunft, Verpflegung und Taxi. (Vgl. zu diesem Thema auch Artikel Nr. 48 665)