Flug-"Gesamtpreis" war kein "echter Endpreis"

Wenn eine Fluglinie den Kunden zusätzliche Kosten aufbürdet, darf sie nicht mit dem "Gesamtpreis" werben

onlineurteile.de - Die irische Fluggesellschaft Aer Lingus hat für die Kunden aus dem deutschen Sprachraum ein deutschsprachiges Internet-Buchungssystem eingerichtet. Bei der Flugauswahl erschienen auf dem Bildschirm Preise, die hervorgehoben als "Gesamtpreis" für den jeweiligen Flug bezeichnet wurden. Doch schon beim nächsten Buchungsschritt kam zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro pro Person und Strecke dazu.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zog gegen diese Praxis zu Felde: So würden die Kunden getäuscht. Die Fluglinie reagierte auf die Kritik nicht, deshalb klagten die Verbraucherschützer auf Unterlassung und setzten sich beim Landgericht München I durch (21 O 11767/09).

Wenn die Fluggesellschaft den Kunden zusätzliche Kosten berechne - wie eben die Bearbeitungsgebühr -, dürfe sie nicht von einem Gesamtpreis für ein Flugticket sprechen. Das führe Verbraucher, die über das Internet buchten, in die Irre und benachteilige obendrein Konkurrenten, die echte Endpreise angeben.