Flug mehrfach annulliert

Fluggast bekommt dafür Entschädigung

onlineurteile.de - Der Rückflug aus dem Urlaub - von Lissabon über Paris nach Hamburg - wurde für ein Hamburger Ehepaar zum großen Ärgernis. In Paris musste wegen eines Gewitters der Flughafen für eineinhalb Stunden geschlossen werden. Der Abflug verzögerte sich aber viel länger: Der eigentlich um 18.30 Uhr geplante Flug mit Air France wurde viertelstündlich verschoben, bis er schließlich um 22.45 Uhr endgültig abgesagt wurde. Die Urlauber mussten am Flughafen übernachten.

Nach Ansicht des Ehepaars kann der Grund für die Annullierung um diese Zeit nicht mehr "höhere Gewalt" gewesen sein. Der Ersatzflug am folgenden Vormittag sei dann ebenfalls annulliert worden - wegen eines "technischen Defekts unbekannter Art". Erst am Abend kamen die Urlauber nach Hause.

Der Fluggast, ein Hamburger Rechtsanwalt, erstritt beim Amtsgericht Hamburg 1.340 Euro Entschädigung von der Fluggesellschaft (18B C 329/05). Ein Präzedenzfall nach Ansicht des Klägers, denn hier wurde zum ersten Mal die seit Februar 2005 geltende EU-Regelung zu Fluggastrechten angewandt. Sie war erst im Januar 2006 vom Europäischen Gerichtshof für rechtens erklärt worden.