Fluglärm ist in Frankfurt kein Mietmangel

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Hat ein Frankfurter Mieter seine Wohnung im Mai 2000 gemietet, als die Pläne für den Ausbau des Frankfurter Flughafens bereits vorlagen und in den Medien ausgiebig diskutiert wurden, darf er nicht Jahre später wegen gestiegenen Fluglärms die Miete mindern;

in dem Fall ist der Lärm nicht als Mietmangel zu bewerten, weil der Mieter wusste, was auf ihn zukommt — die später gestiegene Lärmbelästigung durch den Flughafen verwirklichte nur ein Risiko, das dem Mieter schon bei Vertragsschluss bekannt sein musste; da "jedermann" die Ausbaupläne kannte, war der Vermieter auch nicht verpflichtet, den Mieter darauf hinzuweisen.