Flugpreise bei der Online-Reservierung

Airlines müssen Endpreise angeben — inklusive aller obligatorischen Gebühren

onlineurteile.de - Jeder, der schon mal im Internet einen Flug gebucht hat, kennt das "Spiel". Der Kunde gibt das Datum sowie Abflug- und Zielort in die Buchungsmaske ein und schon erscheint ein supergünstiger Flugpreis. Anschließend wird der Flug mit jedem Buchungsschritt teurer. Die Verbraucherzentralen bekämpfen diese Unsitte schon seit langem.

Aktuell verklagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Fluggesellschaft "Air Berlin" wegen irreführender Preisangaben im Internet. Auf ihrem Flugbuchungsportal wurde den Kunden nach Eingabe der Grunddaten eine Tabelle mit viel zu niedrigen Flugpreisen angezeigt. Sie enthielten weder Steuern noch diverse Gebühren.

Das Kammergericht in Berlin verbot diese Praxis (24 U 90/10). Dass "Air Berlin" beim ersten Online-Buchungsschritt Preise nenne, bei denen alle möglichen Zuschläge herausgerechnet seien, stelle irreführende Werbung dar, urteilte das Kammergericht. Das gelte zumindest dann, wenn es sich um Gebühren und Zusatzkosten handle, welche die Kunden zwingend tragen müssten.

Da fehlten Steuern, Flughafengebühren und Kerosinzuschläge — lauter obligatorische Bestandteile des Endpreises. Auch die so genannte "Service Charge" (10 oder 15 Euro Extra-Gebühr) für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte "tauche" erst im dritten oder vierten Buchungsschritt "auf" und werde dann zum Preis addiert.

Es reiche nicht, an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang auch den Endpreis zu benennen. Fluggesellschaften müssten bei der Online-Reservierung von Tickets immer den zutreffenden Gesamtpreis angeben.