Flugzeug nach Sri Lanka verpasst
onlineurteile.de - Ein Ehepaar fuhr mit einem Regionalzug der Bahn AG von Dortmund zum Flughafen Düsseldorf - und saß wahrscheinlich "wie auf Kohlen". Wegen eines Selbstmordversuchs auf Bahngleisen war die Strecke gesperrt und der (ohnehin etwas verspätete) Zug blieb eine halbe Stunde lang am Bahnhof Duisburg stehen. Als die Urlauber nach wiederholtem Umsteigen endlich am Flughafen ankamen, stand das Flugzeug bereits auf der Startbahn. Sie konnten nicht mehr zusteigen. Die Bahn sollte den Eheleuten Schadenersatz leisten: für eine Übernachtung in Düsseldorf, Rückfahrt nach Dortmund, Umbuchung des Flugs und drei verpatzte Urlaubstage.
Das Landgericht Essen wies die Klage ab (13 S 142/02). Ein Selbstmordversuch sei ein Akt höherer Gewalt und nicht vorherzusehen. Die Strecke nach Düsseldorf sei ab 19.45 Uhr gesperrt worden, fünf Minuten später sei der Regionalzug der Urlauber am Bahnhof Duisburg angekommen. Auch im Computerzeitalter könne man von der Bahn nicht erwarten, für die betroffenen Reisenden auf der Stelle einen Umleitungsplan mit genauen Ankunftszeiten parat zu haben und per Lautsprecher durchzugeben.
In so einem Fall seien Verspätungen eben unvermeidlich. Dass die Ankunft der Bahn am Flughafen damit unkalkulierbar wurde, hätten die Urlauber ohne Weiteres erkennen können. Darauf habe die Bahn auch nicht eigens hinweisen müssen, das Unternehmen dürfe sich da durchaus auf die Eigeninitiative mit-denkender Fahrgäste verlassen. Da es die beiden Sri-Lanka-Urlauber besonders eilig hatten, war es ein Experiment mit ungewissem Ausgang, im Zug sitzen zu bleiben. In Duisburg ein Taxi zu nehmen, wäre das einzig Vernünftige gewesen.