Folgenschwere Hundekeilerei
onlineurteile.de - Bei einem Winterspaziergang begegneten sich zwei Frauen mit ihren Hunden. Der Hund von Frau X riss sich von der Leine los. Er stürzte sich auf den knurrenden, angeleinten Hund von Frau Y und biss ihn mehrmals. Um ihr Tier zu schützen, hielt Frau Y die linke Hand über dessen Kopf. Da schlug der Angreifer noch einmal zu und biss ihr die Spitze des Zeigefingers ab.
Die Verletzte verlangte von Frau X Schmerzensgeld plus Schadenersatz für Verdienstausfall und Behandlungskosten. Das Oberlandesgericht Hamm ging von einem Mitverschulden des Opfers Y (50 Prozent) aus und kürzte dementsprechend den geforderten Betrag um die Hälfte (I-6 U 72/11).
Natürlich sei bei so einer ernsthaften Hundebeißerei die Sorge von Frau Y um ihren Hund nachvollziehbar, betonte das Gericht. Dass sie eingegriffen habe, sei ein verständlicher Reflex. Trotzdem müsse eine Hundehalterin wissen, dass sie damit riskiere, selbst gebissen zu werden. Das sei bei der Höhe der Entschädigung zu berücksichtigen. Frau X müsse außerdem drei Viertel der Tierarztkosten für den gebissenen Vierbeiner übernehmen.