Folgenschwerer Tippfehler am PC

Beim Online-Banking Geld auf ein falsches Konto überwiesen

onlineurteile.de - Bei Überweisungen per Online-Banking ist allein der Kunde verantwortlich, wenn er eine falsche Nummer eingibt, urteilte das Amtsgericht München: Die Bank sei nicht verpflichtet, die Empfängeradresse zu kontrollieren.

Der konkrete Fall: Ein Kaufmann sollte von einem Kunden einen Betrag von 1.800 Euro erhalten. Der Mann erteilte seiner Bank den Überweisungsauftrag per Online-Banking und gab dabei versehentlich eine falsche Kontonummer ein. Zu seinem Pech existierte die falsche Kontonummer bei der Empfängerbank tatsächlich: Die 1.800 Euro wurden dem Konto einer Frau gutgeschrieben. Die Kontoinhaberin, chronisch in finanziellen Schwierigkeiten, verbrauchte das Geld sofort und konnte es nicht zurückzahlen.

Nun verlangte der Kaufmann - der eigentliche Empfänger, bei dem das Geld nie ankam - 1.800 Euro Schadenersatz von der Bank. Er warf ihr eine Pflichtverletzung vor, weil sie die übermittelte Kontonummer und den Namen des Empfängers nicht verglichen hatte. Auf diese Weise hätte das Kreditinstitut leicht die Abweichung erkennen und eine Fehlüberweisung verhindern können. Die Bank lehnte jede Haftung ab und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen - mit Erfolg.

Das Amtsgericht München wies die Zahlungsklage des Kaufmanns ab (222 C 5471/07). Im "beleglosen Überweisungsverkehr" sei die Empfängerbank nicht verpflichtet, Kontonummer und Empfängernamen abzugleichen. Wer den bargeldlosen Zahlungsverkehr mit seinen Vorteilen nutze, verzichte damit auf einen solchen Abgleich. Beim Online-Banking dürfe die Empfängerbank den ihr von der überweisenden Bank übermittelten Auftrag allein auf Grundlage der Kontonummer ausführen.

Den Schaden hatte am Ende nicht der Kaufmann. Letztlich musste der Kunde für sein Versehen büßen, denn durch die falsche Überweisung wurde er seine Zahlungspflicht nicht los. Ein folgenschwerer Tippfehler also: Der Kunde schuldete dem Kaufmann weiterhin 1.800 Euro, während von der Empfängerin dieser Summe nichts zu erwarten war. Und da die Argumentation des Amtsgerichts für den Kunden ebenso gilt, hat auch er gegenüber seiner Bank keinen Anspruch auf Schadenersatz.