Foto neben einer Glosse über homosexuelle Paare
onlineurteile.de - Eine Zeitschrift veröffentlichte eine Glosse über Trennungsprobleme eines homosexuellen Paares - "Claus hat einen Jüngeren" -, den sie mit zwei Männerfotos illustrierte. Eine Berufsfotografin hatte der Redaktion die zwei Fotos gegen Honorar zur Verfügung gestellt: Sie zeigten männliche Fotomodelle, die mit den im Artikel beschriebenen Personen nichts zu tun hatten. Die Männer hatten mit der Fotografin einen "Modellvertrag" geschlossen, in dem sie sich damit einverstanden erklärten, dass die Fotografin (oder deren Kunden) Fotos von ihnen uneingeschränkt zu Werbezwecken veröffentlichte und verbreitete. Einer der beiden entdeckte sein Foto neben der Glosse und verklagte die Zeitschrift auf Schmerzensgeld, weil er so als Homosexueller diskriminiert werde.
Das Oberlandesgericht Frankfurt ließ ihn abblitzen (11 U 44/01). Er habe der Fotografin die (inhaltlich und zeitlich uneingeschränkte) Erlaubnis erteilt, seine Fotos zu verwerten. Das männliche Modell habe also damit rechnen müssen, dass das Foto auch in Zusammenhängen auftauchen würde, die ihm nicht so gut gefielen: Es hätte ebenso gut in einer Werbeanzeige für Kondome oder Lederbekleidung in einer Zeitschrift für Homosexuelle publiziert werden können.
Die Zeitschrift habe ihm die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, obwohl die Glosse nirgendwo den Eindruck erwecke, als karikiere sie speziell die abgebildeten Personen. Der Artikel diskriminiere weder homosexuelle Beziehungen, noch würden die Personen auf den Fotos sexuell zugeordnet. Nachdem kürzlich der Gesetzgeber die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beseitigt habe, wäre eine solche Zuordnung auch nicht mehr als Verletzung des Persönlichkeitsrechts anzusehen.