Fragwürdiger "Gesundheits-Bonus" ...
onlineurteile.de - Eine Betriebskrankenkasse wollte ihren Versicherten Prämien anbieten, wenn sie nicht zum Arzt gingen. Das Bundesversicherungsamt verbot der Betriebskrankenkasse jedoch, dieses Bonusprogramm einzuführen. Erfolglos klagte die Krankenkasse gegen die Entscheidung der Behörde.
Das Landessozialgericht Hessen bestätigte das Verbot des "Gesundheits-Bonus" (L 1 KR 150/08 KL). Prämien seien nur zulässig, um gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern, also z.B., wenn die Versicherten an Vorsorgemaßnahmen teilnähmen.
Mit dem so genannten "Gesundheits-Bonus" werde jedoch genau das Gegenteil von gesundheitsbewusstem Verhalten belohnt, so die Richter. Das sei auch ökonomisch kurzsichtig: Verzichteten die Versicherten wegen der Prämie auf medizinische Leistungen, entstünden der Betriebskrankenkasse auf lange Sicht womöglich sogar höhere Kosten.