Frau gesteht, früher mal "angeschafft" zu haben
onlineurteile.de - Er hatte die hübsche Ukrainerin über seinen Schwager kennengelernt. Irgendwann wurden sie ein Paar und heirateten. Doch schon ein Jahr später zog der Mann aus der Ehewohnung aus. Die Frau hatte ihm gestanden, dass sie vor Jahren mal "auf den Strich" gegangen war. Ein kurzer Fehltritt von zwei Wochen, beteuerte sie, und lange vor "seiner Zeit".
Der Mann glaubte ihr nicht und verlangte vor Gericht, die Ehe aufzuheben. Er behauptete, seine Frau habe sich jahrelang prostituiert. Wenn er das gewusst hätte, dann wäre er den Bund fürs Leben niemals eingegangen. Das Oberlandesgericht Brandenburg lehnte seinen Antrag jedoch ab (9 WF 127/06).
Das sexuelle Vorleben sei höchst privater Natur. Darüber müssten Partner vor der Eheschließung nur in Ausnahmefällen sprechen. Sei eine Frau länger der Prostitution nachgegangen, müsse sie dies vor der Heirat allerdings offen legen - wegen der Vielzahl sexueller Partner und der Geschäftsmäßigkeit der sexuellen Beziehungen.
Hier liege der Fall aber anders: Die Ehefrau habe sich zwei Wochen in dieser Sphäre bewegt und dann wieder zurückgezogen. Das lasse nicht gerade auf einen Hang zur Promiskuität schließen, sondern eher auf eine einmalige Verfehlung, die für den Ehemann nicht von erheblicher Bedeutung sei. Die gegenteilige Behauptung des Ehemanns sei durch nichts belegt.