Frau lebt mit neuem Partner

Ex-Ehemann darf den Unterhalt um ein Drittel kürzen

onlineurteile.de - Neuer Partner, neues Glück - nur der Ex-Mann machte mal wieder Ärger. Seit vier Jahren hatte die Frau einen neuen Freund, seit zwei Jahren wohnten sie im gleichen (Zweifamilien-)Haus, wenn auch in getrennten Wohnungen. Die zwei Kinder aus ihrer Ehe lebten bei der Frau. Dann wollte der Ex-Mann plötzlich keinen Unterhalt mehr zahlen: Solle doch "der Andere" für die Frau sorgen, meinte er. Das Amtsgericht kürzte den Unterhalt für die Frau um die Hälfte, doch das reichte dem Ex-Ehemann noch nicht. Er wollte keinen Cent mehr herrausrücken.

Doch das Oberlandesgericht Stuttgart machte ihm einen Strich durch die Rechnung (16 UF 126/04). Der Unterhaltspflichtige dürfe die monatlichen Zahlungen zwar herabsetzen, weil die Frau in einer neuen, eheähnlichen Partnerschaft lebe. Davon sei auszugehen, wenn sie mit dem neuen Partner seit zwei Jahren ein Haus bewohne. Immerhin erziehe aber die Frau die beiden gemeinsamen Kinder - eine anständige Kinderbetreuung müsse der geschiedene Mann auch weiterhin sicherstellen. Deshalb sei der Unterhalt für die Frau höchstens um ein Drittel zu mindern.