Frau stürzt auf der Treppe des Wahllokals
onlineurteile.de - Bei der Wahl der Gemeindevertreter in einem kleinen Ort diente eine Gaststätte als Wahllokal. Nachdem die Abstimmung zu Ende war, ging eine Bürgerin ins Wahllokal, um bei der Stimmenauszählung zuzusehen. Eine breite Außentreppe, die an mehreren Stellen schadhaft war, führte hinauf zum Eingang.
Beim Verlassen der Gaststätte am Abend stürzte die Frau auf der Treppe und brach sich das Sprunggelenk. Sie wurde operiert, verbrachte zwei Wochen im Krankenhaus und konnte monatelang nicht arbeiten. Von der Kommune verlangte die Verletzte 5.000 Euro Schmerzensgeld und Ersatz für die Behandlungskosten.
Das Oberlandesgericht Brandenburg wies ihre Zahlungsklage ab (2 U 54/10). Die Gemeinde sei zwar für den Zustand der Treppe verantwortlich, weil ihr die Gaststätte gehöre und sie die Räume für die Wahl nutzte, räumte das Gericht ein. Das bedeute aber nicht, dass die Gemeinde lückenlos für Sicherheit sorgen müsse.
Wer eine Treppe benutze, müsse aufpassen und sich auf die Gegebenheiten einstellen. Ihr schlechter Zustand sei für jedermann offenkundig gewesen. Die Bürgerin hätte die schadhaften Stellen ohne Weiteres erkennen und den Sturz vermeiden können. Schließlich sei die Frau am Wahltag mehrfach über die Treppe gegangen, zunächst bei der Stimmabgabe und dann noch einmal auf dem Weg zur Stimmenauszählung.