Frau verzichtet per Ehevertrag auf Unterhalt
onlineurteile.de - Der Ingenieur hatte sich in jede Richtung abgesichert, als er heiratete. Im Ehevertrag unterschrieb die Frau - eine Ausländerin -, sie werde bei einer Scheidung überhaupt nichts fordern. Als sich das Paar einige Jahre später tatsächlich scheiden ließ, sah die Sache aber ganz anders aus. Denn das Paar hatte eine drei Jahre alte Tochter. Die Mutter musste sich um das Kind kümmern und konnte nicht arbeiten gehen.
Der Mann, inzwischen arbeitslos, wedelte mit dem Ehevertrag und überzeugte damit den Familienrichter. Doch die Frau ließ nicht locker: Der Vertrag sei unwirksam und ihr Ex-Mann müsse sich um einen neuen Job bemühen, um den Unterhalt aufzubringen. So sah es auch das Oberlandesgericht Koblenz (13 UF 337/05). Solange die Frau das Kind betreue, könne sich der Mann nicht auf den vereinbarten Unterhaltsverzicht berufen. Andernfalls wäre die Lastenverteilung doch sehr einseitig. Im Augenblick gehe jedenfalls das Wohl von Mutter und Kind vor.
Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Ex-Gatte gerade arbeitslos sei. Trotzdem sei er Mutter und Kind verpflichtet. Deshalb müsse er zunächst die Abfindung von 4.000 Euro, die er bei der Kündigung von seinem Betrieb erhalten habe, anteilig für den Unterhalt der Frau verwenden. Nach 72 Absagen innerhalb seines Berufsfeldes müsse sich der Elektroingenieur außerdem endlich dazu herablassen, auch nach einem Job als Elektriker oder als Verkäufer in der Elektrobranche zu suchen.