Frau vom Hund gebissen
onlineurteile.de - Der Hund ihres Bekannten war eigentlich gutmütig. Trotzdem ging er auf die Freundin der Familie los. Vermutlich war er so aggressiv, weil er angekettet war - das mochte der Hund gar nicht. Als die Frau versuchte, das Tier zu streicheln, biss es zu.
Von der verletzten Frau auf Schadenersatz verklagt, versuchte der Tierhalter den drohenden finanziellen Verlust zu minimieren. Er behauptete, der Hund bewache die Werkstatt in seinem Haus und als Wachhund sei er ein "Nutztier". (Hintergrund: Gemäß § 833 BGB haftet ein Tierhalter nicht für Schaden durch sein Tier, wenn es dem Beruf bzw. der Erwerbstätigkeit des Tierhalters dient und er es "gehörig beaufsichtigt" hat.)
Beim Landgericht Bayreuth kam der Hundebesitzer damit nicht durch (12 S 80/07). Das Tier sei schon wegen seiner gutmütigen Art als Wachhund objektiv ungeeignet. So, wie der Hundebesitzer seine Funktion beschrieben habe - der Hund solle die Anwesenheit von Fremden anzeigen, ohne Kunden zu verschrecken -,sei dies typisch für Familienhunde auf dem Land. Sie erfüllten auch ein gewisses Bedürfnis nach Sicherheit.
Das sei aber keine Funktion des Tieres, die unmittelbar mit der Berufstätigkeit des Hundebesitzers zusammenhinge. Auch dass der Hund nachts im Wohnhaus schlafe, sei für einen reinen Wachhund eher ungewöhnlich. Der Hundebesitzer hafte daher für die Unfallfolgen.
Ein Drittel des Schadens müsse das Opfer allerdings selbst tragen. Wer sich einem Hund nähere und ihn streichle, setze sich einem gewissen Risiko aus. Tiere seien nun einmal unberechenbar. Zudem habe die Frau während des Prozesses selbst eingeräumt, dass der Hund immer "ablehnend reagiert habe", wenn er an der Kette lag.