Frau will Haus nach der Scheidung versteigern
onlineurteile.de - Während des Scheidungsverfahrens hatte die Frau noch auf einen Zugewinnausgleich gedrängt. Doch dann wurde ihr klar, dass außer dem Wohnhaus, das ihr Mann geerbt hatte, kein Vermögen übrig war. Deshalb beantragte sie, das Haus - das ihr zur Hälfte gehörte - zu versteigern, um wenigstens ihren Anteil daran zu Geld zu machen.
Als der Ex-Gatte das mitbekam, erhob er Einspruch: Die Frau dürfe das Haus nicht ohne sein Einverständnis versteigern, schließlich besäßen sie sonst nichts. In Wirklichkeit habe nicht seine Frau, sondern er ein Anrecht auf Zugewinnausgleich. Deshalb dürfe sie nicht alleine über das Haus entscheiden.
Das wäre in der Tat so, erklärte das Oberlandesgericht Hamm, wenn ein Anspruch auf Zugewinnausgleich bestünde (11 WF 406/05). Dann müssten nach der Ehescheidung beide Partner einer Teilungsversteigerung zustimmen, wenn die Immobilie - wie hier - das ganze Vermögen darstelle. Der geschiedene Mann könne aber keinen Zugewinnausgleich mehr verlangen, weil er ihn zu spät (= erst nach dem Scheidungsverfahren) beantragt habe. Da die Scheidung nun rechtskräftig sei, brauche die Frau seine Zustimmung nicht mehr, um das Haus versteigern zu lassen.