Frau will ihren Freund aus dem Haus werfen
onlineurteile.de - Das Paar hatte lange in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gelebt. Die Partner wohnten im Haus der Frau und bekamen zwei Kinder. Die Beziehung ging 2005 in die Brüche. Nach heftigen Auseinandersetzungen rief die Frau die Justiz zu Hilfe. Weil ihrem Freund als langjährigem Lebensgefährten Wohnrecht in ihrem Haus zustand, konnte sie ihn nicht einfach vor die Tür setzen.
Deshalb beantragte sie bei Gericht, ihn gemäß den Bestimmungen des Gewaltschutzgesetzes zum Auszug zu verpflichten. Begründung: An Weihnachten habe man sich am Telefon wegen der Kinder gestritten. Da habe er gedroht, er werde das Haus mit einem Radlader zusammenschieben, wenn er seine Kinder am Weihnachtstag nicht sehen dürfe.
Dass ihr Freund diese Drohung wahrmachen würde, habe die Trennungswillige ja wohl selbst nicht geglaubt, stellte das Oberlandesgericht Rostock fest - ansonsten hätte sie die Polizei informiert (11 UF 39/06). Beschimpfungen und Belästigungen rechtfertigten es nicht, das Gewaltschutzgesetz anzuwenden. Das komme nur in Frage, wenn ein Partner den anderen verletze, seine Gesundheit bedrohe oder den anderen einsperre, um etwas zu erzwingen.
Zwar sei der Mann einige Monate vorher auf das Auto seiner Partnerin aufgefahren. Doch sei nicht bewiesen, dass dies absichtlich geschah. Im übrigen habe der Mann beteuert, er lebe ohnehin schon im Hotel und habe die Wohnung geräumt. Nur den Büroraum im Haus wolle er noch eine Weile "für Geschäfte" benützen. Was bisher vorgefallen sei, reiche nicht aus, um ihm den Zutritt zu verweigern.