Frau wird Vater ...
onlineurteile.de - Ein Fall, der selbst in der heutigen Zeit der Patchwork-Familien ungewöhnlich ist: Ein 1969 geborener transsexueller Mann namens Bernd ließ 1997 operativ sein Geschlecht umwandeln und nannte sich fortan Brigitte (die Namen sind geändert). Vor der Geschlechtsumwandlung hatte Bernd in einer Samenbank ein Spermadepot anlegen lassen.
Als Brigitte lebte er/sie später mit einer jungen Frau in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft. Partnerin Irene unterzog sich mit Hilfe des Spermas aus der Samenbank einer künstlichen Befruchtung und brachte Anfang 2007 den Sohn Jonas zur Welt. Einige Monate später schlossen Brigitte und Irene eine Lebenspartnerschaft. Brigitte erkannte offiziell vor dem Jugendamt die Vaterschaft für den Sohn Jonas an.
Da kam nun allerdings der Standesbeamte ein wenig ins Schleudern. Dass das Vaterschaftsanerkenntnis einer Frau wirksam sein könnte, bezweifelte er. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann es nur von einem Mann abgegeben werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied, dass Brigitte rechtlich als Vater des Kindes Jonas anzusehen ist und stützte sich dabei auf das Transsexuellengesetz (16 Wx 94/09).
Laut Gesetz solle durch das neue Geschlecht das Verhältnis eines Transsexuellen zu seinen Kindern unberührt bleiben, so das OLG. Damit seien alle leiblichen Kinder gemeint, auch solche, die erst später zur Welt kommen. Die Kenntnis der Herkunft sei ein wichtiger Anknüpfungspunkt für ein Kind, um den familiären Zusammenhang zu verstehen und die eigene Persönlichkeit zu entwickeln. Der Vater sei mit dem früheren Vornamen "Bernd" in die Geburtsurkunde aufzunehmen, um Dritten keinen Anlass zu Spekulationen zu geben.