"Frauentausch"-Folge darf nicht wiederholt werden
onlineurteile.de - Mit ihren Kindern machte Frau R bei einer Folge von "Frauentausch" mit — der Fernseh-"Dokusoap" eines Privatsenders, bei der jeweils zwei Frauen ihre Rollen tauschen. Bei der Produktionsfirma der TV-Serie erklärte sich Frau R mit der Veröffentlichung der Aufnahmen einverstanden. In der vorformulierten Einwilligungserklärung, die man ihr vorlegte, war von einer "TV-Dokumentations-Serie" die Rede.
Als die Sendung dann im Fernsehen ausgestrahlt wurde, fiel die Mutter aus allen Wolken. Die Folge war nachträglich so manipuliert und geschnitten worden, dass sie als total lächerliche Figur dastand. Nun zog die Frau vor Gericht, um eine erneute Ausstrahlung der Folge zu verhindern und um Schmerzensgeld von der Produktionsfirma zu erstreiten. Die Art der Darstellung habe ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, fand sie.
Diesen Vorwurf fand auch das Landgericht Berlin berechtigt (27 O 14/12). Die Produktionsfirma der TV-Serie und der Sender dürften diese Folge der "Dokusoap" nicht wiederholen, ansonsten müssten sie Ordnungsgeld zahlen. Die Aufnahmen seien gezielt nachbearbeitet worden, Frau R werde mit Hohn und Spott überzogen. Sie werde als überforderte und geistig verwirrte, bei ihren Kindern unbeliebte Mutter dargestellt — sozusagen als "Gegenentwurf" zur sympathischen, praktischen und ordentlichen Tauschmutter.
Vergeblich beriefen sich die Macher der Serie darauf, dass Frau R eingewilligt hatte, in dem Format mitzuwirken. Diese Erklärung sei unwirksam, urteilte das Landgericht, weil sie sich auf eine Fernsehserie mit Dokumentationscharakter bezogen habe. In einer Dokumentation habe Frau R nicht mit solchem Vorgehen rechnen müssen.
Schmerzensgeld stehe Frau R allerdings nicht zu: Denn die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts durch die Frauentausch-Sendung sei nicht so schwerwiegend, dass sie nur durch eine finanzielle Entschädigung auszugleichen wäre.