Freiburger Vergnügungssteuer ist rechtmäßig

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Erhöht eine Kommune (hier: Freiburg) den Steuersatz für Gewinnspielautomaten in Spielhallen von 15 auf 18 Prozent, ist diese Maßnahme rechtmäßig; der Steuersatz verletzt nicht die Berufsfreiheit der Aufsteller von Spielautomaten, indem er ihr Geschäft "abwürgt":

Das träfe nur zu, wenn erkennbar die gesamte Branche leiden würde, doch die Zahl der Spielhallen in Freiburg ist seit dem Erlass der Vergnügungssteuersatzung unverändert, die Zahl der Gewinnspielautomaten hat sich sogar erhöht — ein Indiz dafür, dass Spielhallenbetreiber ihr Geschäft durchaus noch mit wirtschaftlichem Erfolg betreiben können.

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim
Aktenzeichen: 2 S 1010/12
Entscheidungsdatum: 13.12.2012
Urteilnummer: 52803