Freundinnen albern auf eisiger Straße herum
onlineurteile.de - Fünf Freundinnen (zwischen 13 und 15 Jahre alt) spielten an einem Winternachmittag im Freien. Straßen und Gehwege waren vereist. Die Mädchen alberten herum und schubsten sich wechselseitig aus Spaß. Doch dann hörte der Spaß auf: Eines der Mädchen stürzte und verletzte sich am Knie. Dafür machte es später eine Freundin verantwortlich. Im Prozess um Schmerzensgeld versuchte das Amtsgericht Bremen festzustellen, wer wen geschubst hatte - allerdings ohne konkretes Resultat (16 C 174/03).
Dies könne letztlich auch offen bleiben, entschied dann der Amtsrichter. Denn alle Mädchen hätten sich an der freundschaftlichen Rangelei beteiligt. Auch die Verletzte sei mit ihren 14 Jahren ohne weiteres in der Lage, den elementaren Zusammenhang zwischen Schubsen und einem Sturz auf Glatteis zu verstehen. Beim Herumschubsen auf Glatteis könne jeder bzw. jede Beteiligte hinfallen. Dieses Risiko hätten die Mädchen wegen des spielerischen Vergnügens in Kauf genommen. Deshalb könne die Verletzte ihre Freundin für den Unfall nicht zur Rechenschaft ziehen - schließlich habe sie die gefährliche Situation selbst mit heraufbeschworen.