Frischkäse in "Mogelpackung"

Die Verpackung darf nicht vortäuschen, dass mehr drin ist als drauf steht

onlineurteile.de - Der Frischkäse "Rondelé" lag neben vielen anderen Käsesorten im Kühlregal des Supermarkts. Im Becher war genauso viel Käse wie die Gewichtsangabe auf der Verpackung besagte, nämlich 125 Gramm. Der Hersteller hatte den Becher allerdings in eine Pappummantelung gepackt, die innen recht viel Luft ließ — ein von außen nicht sichtbarer Hohlraum — und ein größeres Volumen vorspiegelte.

Darüber beschwerte sich die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs: Die Fertigpackung sei extra so gestaltet, um eine größere Füllmenge vorzutäuschen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah das genauso: Es führe Verbraucher in die Irre und sei wettbewerbswidrig, wenn der Produzent eine Verpackung verwende, die die Produktmenge größer erscheinen lasse (4 U 156/12). Ausschlaggebend sei, wie sich der durchschnittliche Verbraucher verhalte. Und der entscheide beim Einkaufen in erster Linie nach dem optischen Eindruck vom Produkt. Den klein gedruckten Gewichtsangaben schenkten Verbraucher kaum Aufmerksamkeit.

Da die Kunden die Einbuchtungen und Hohlräume der Verpackung vor dem Öffnen nicht bemerken könnten, liege der Irrtum nahe, dass Volumen und Gewicht der Füllmenge dem äußeren Bild entsprechen. Dieser falsche Eindruck einer Füllmenge von mehr als 125 Gramm werde noch verstärkt durch Konkurrenzprodukte, die (trotz höheren Gewichts!) in kleinerer Verpackung angeboten würden.