Frostschutzmittel in die Heizung gekippt

Heizungsbaufirma haftet für Fehler eines Technikers

onlineurteile.de - Im Einfamilienhaus eines Kunden baute der Heizungsfachbetrieb eine neue Heizungsanlage ein. Doch die Freude des Hausherrn währte nicht lange. Kaum hatte er die Anlage in Betrieb genommen, verweigerte sie den Dienst. Des Rätsels Lösung: Ein Techniker des Handwerksunternehmens hatte Frostschutzmittel in die Heizung eingefüllt. Flüssigkeiten dieser Art haben da allerdings nichts zu suchen!

Nun musste das Wasser ausgewechselt und die Leitungen neu befüllt werden. Wegen des beträchtlichen Aufwands behielt der Auftraggeber ca. 10.000 Euro ein, die er dem Heizungsfachbetrieb noch schuldete. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Koblenz entschied (3 U 39/03).

Der Schaden sei groß und künftige Störungen der Heizungsanlage nicht auszuschließen. Für den Fehler des Technikers und dessen Folgen müsse der Arbeitgeber geradestehen. Der Mitarbeiter des Heizungsbauers habe einfach die Bedienungsanlage der Heizungsanlage ignoriert. Denn darin stehe klipp und klar: "Frostschutzmittel dürfen nicht verwendet werden".