Früherer Pornodarsteller will Bericht verhindern

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - "Stürzt" sich die Boulevardpresse auf einen Künstler (Bildhauer, Schauspieler), den die bekannte deutsche Schauspielerin Riemann während einer öffentlichen Veranstaltung als ihren Lebensgefährten präsentiert und berichtet, dass der Mann früher als Pornodarsteller aufgetreten ist, kann er diese Berichterstattung nicht verbieten lassen;

wer in Pornofilmen auftritt, muss Presseartikel darüber hinnehmen und kann sich nicht auf den Schutz seiner Intimsphäre berufen, weil kommerzielle Pornofilme für die interessierte Öffentlichkeit bestimmt sind.