Fuchs bringt Auto ins Schleudern
onlineurteile.de - Auf der Heimfahrt von einem abendlichen Restaurantbesuch im Winter 1999 ließ der Autobesitzer seinen Freund ans Steuer, weil er selbst zu viel Alkohol getrunken hatte. Trotzdem ging die Fahrt übel aus: Auf einer Bundesstraße fuhren die beiden Männer mit etwa 80 km/h dahin, als plötzlich ein Fuchs von rechts ins Scheinwerferlicht lief. Der Freund bremste und versuchte auszuweichen, dabei verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug. Der Wagen stieß gegen die Leitplanke und wurde schwer beschädigt. Die Teilkaskoversicherung weigerte sich, die Reparaturkosten (14.000 Mark) zu ersetzen.
Völlig zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof (IV ZR 276/02). Dass der Versicherungsnehmer nicht selbst gefahren sei, spiele in dem Fall keine Rolle. Es gehe allein um die Frage, ob das Ausweichmanöver notwendig gewesen sei - was wiederum vor allem von der Größe des Tieres abhänge. Bei kleinen Tieren wie Hasen oder Füchsen sei die Gefahr eines Schadens am Auto so gering, dass es unangemessen sei, ihretwegen das (ungleich höhere) Risiko einer abrupten Lenkbewegung einzugehen. Ein Fuchs werde etwa 10 Kilo schwer und hinterlasse bei einem Aufprall nur geringe Spuren. Der Versicherer müsse bei derartigen Unfällen die Reparaturkosten nur übernehmen, wenn ohne das Ausweichmanöver noch größerer Schaden gedroht hätte.