Führerschein weg - Kokain geschnupft?
onlineurteile.de - Der Autofahrer war den Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen. Sie ordneten eine Blutprobe an, deren Untersuchung ergab, dass der Mann Kokain konsumiert hatte. Deshalb musste er seinen Führerschein abgeben. Acht Monate später legte der Autofahrer eine Haaranalyse vor, um seine Unschuld zu beweisen.
Ein 15 Zentimeter langer Haarabschnitt war untersucht worden. Das Labor hatte keine Hinweise darauf gefunden, dass der Autofahrer in den vergangenen 12 Monaten Betäubungsmittel konsumiert hatte. Der Autofahrer erklärte, möglicherweise habe er direkt vor der Verkehrskontrolle unbewusst Kokain zu sich genommen. Denn er sei von einem "Swingerclub" nach Hause gefahren, da könnte ihm jemand Pulver ins Getränk geschüttet haben.
Sein Versuch, die Fahrerlaubnis zurückzubekommen, schlug beim Verwaltungsgericht Mainz fehl (3 L 162/11.MZ). Eine Haarprobenanalyse könne das Ergebnis einer Blutuntersuchung nicht entkräften, so das Gericht, die nach bewährten wissenschaftlichen Labormethoden durchgeführt worden sei.
Zum einen stehe nicht mit Gewissheit fest, dass die untersuchte Haarprobe überhaupt vom Autofahrer stammte. Zum anderen sei es sehr schwierig, bei einer Haarprobe von 15 Zentimetern Länge einmaligen oder seltenen Kokainkonsum nachzuweisen. Das misslinge häufig. Daher bleibe es dabei: Nach dem Resultat der Blutuntersuchung habe der Autofahrer Kokain konsumiert. Deshalb sei er ungeeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen.