Fünfjährige Reitschülerin fällt vom Pony

Kein Schmerzensgeld für gebrochenen Arm, wenn die Reitlehrerin den Unfall nicht verschuldet hat

onlineurteile.de - Ein kleines Mädchen von fünf Jahren nahm an einer Reitstunde für Kinder teil, die eine Reitschule am Möhnesee organisierte. Den Unterricht leitete eine 20-jährige Aushilfe. Die Reitlehrerin führte ein Pony mit einer ca. eineinhalb Meter langen Longe im Kreis. Die Kinder ritten abwechselnd auf dem Pony und hielten sich dabei an einer Decke mit Haltegriff fest.

Dann kündigte die Reitlehrerin eine Balanceübung an: Auf Kommando sollten die Kinder kurz den Griff loslassen und in die Hände klatschen. Die Fünfjährige verlor bei dieser Übung das Gleichgewicht und rutschte vom Pony. Bei dem Sturz brach sich das Mädchen den Arm.

Im Namen des Kindes forderten die Eltern von der Inhaberin der Reitschule 5.000 Euro Schmerzensgeld. Sie hätte die Reitschüler keiner unerfahrenen Aushilfe anvertrauen dürfen, kritisierten die Eltern. Deren Verschulden am Unfall sei der Arbeitgeberin zuzurechnen. Das Oberlandesgericht Hamm wies jedoch die Zahlungsklage der Eltern ab (12 U 130/12).

Dass sie eine Aushilfe beauftragte, sei der Schulleiterin nicht anzulasten. Die 20-Jährige sei nach ihrem Alter und ihren Kenntnissen in der Lage gewesen, die Reitstunde korrekt durchzuführen. Der Reitlehrerin selbst sei auch kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Das kleine Mädchen habe schon vor dieser Reitstunde ein Pony geritten und sei mit der Übung keineswegs überfordert gewesen. Gleichgewichtsübungen seien im Reitunterricht üblich und sachgerecht.

Vor dem Unfall sei das Kind gut auf dem Pony gesessen und bereits im Trab und im Galopp geritten. Die Reitlehrerin habe also keine Anhaltspunkte dafür gehabt, dass die Fünfjährige die Gleichgewichtsübung am Ende der Stunde nicht bewältigen würde, die alle anderen Kinder vor ihr problemlos absolvierten. Unaufmerksam sei die Aushilfe auch nicht gewesen — sie habe versucht, den Sturz abzufangen. Dass ihr das bei einem so plötzlichen Absturz nicht gelungen sei, stelle kein Verschulden dar.