Für Computer mit Internetzugang ...

... ist Rundfunkgebühr fällig, wenn im Haushalt sonst kein Radio vorhanden ist

onlineurteile.de - Der Fernseh- und Rundfunksender WDR kassierte von zwei Studenten Rundfunkgebühren für ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" in Höhe von 5,52 Euro monatlich. Die Studenten wehrten sich: Sie hätten in ihrer Wohnung zwar einen internetfähigen Computer, aber kein herkömmliches Radio und kein Fernsehgerät. Den PC nutzten sie nur fürs Studium und nicht, um Rundfunk zu empfangen.

Doch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies die Klage der Studenten gegen den Gebührenbescheid ab (8 A 732/09 und 8 A 2690/08). Wer auch immer ein zum Empfang bereites Gerät besitze, sei als Rundfunkteilnehmer anzusehen, so die Richter. Dabei komme es nicht auf die tatsächliche Nutzung an - es genüge, wenn die Möglichkeit dafür vorhanden sei. Und das treffe bei einem PC mit Internetzugang zu: Durch einfaches Klicken auf die Internetseiten des WDR (und anderer Sender) könne man zahlreiche Radiosender live empfangen.

Während jüngere Internetnutzer häufig mit dem PC Radio hörten, empfänden dies viele PC-Besitzer eher als aufgedrängte Leistung. Diese fehlende Wahlmöglichkeit sei typisch für Multifunktionsgeräte, zu denen auch internetfähige Computer gehörten. Die Entscheidung des Gesetzgebers, für solche Geräte Rundfunkgebühren zu verlangen, sei dennoch verfassungskonform: Die relativ geringe Gebühr beeinträchtige die Informationsfreiheit nicht.