Für das Kindergeld auf Weihnachtsgeld verzichtet ...
onlineurteile.de - Für ein volljähriges Kind in Ausbildung können die Eltern (bis zum 27. Geburtstag!) Kindergeld beziehen, vorausgesetzt, dessen Einkünfte übersteigen nicht den dafür festgesetzten Grenzbetrag (2003: 7.188 Euro im Jahr). Ein Azubi hatte mit dem Vater die Sache genau durchgerechnet und festgestellt, dass sein Verdienst schon durch eine einzige Zusatz-Zahlung wie Weihnachtsgeld die Einkommensgrenze überschreiten würde. Da er wusste, dass seine Eltern damit für das ganze Jahr den Anspruch auf Kindergeld verlieren würden, erklärte er dem Arbeitgeber, er verzichte auf Weihnachtsgeld.
Das Opfer war jedoch vergeblich: Die zuständige Behörde verweigerte trotzdem das Kindergeld und der Bundesfinanzhof wies die Klage des Vaters gegen den Bescheid ab (VIII R 16/02). Ohne die Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber hätte der Auszubildende Anspruch auf Weihnachtsgeld gehabt. Entscheidend für das Kindergeld seien alle dem Kind zustehenden Einkünfte in dem betreffenden Jahr. Ein Verzicht auf Teile dieser Einkünfte ändere nichts daran, dass die Summe der dem Sohn zustehenden Einkünfte größer sei als der Grenzbetrag für den Bezug von Kindergeld.