Für die Freundin des Bruders Geld angelegt
onlineurteile.de - Eine Angestellte hatte von ihrem früheren Arbeitgeber eine Abfindung von über 100.000 DM erhalten. Den Bruder ihres damaligen Lebensgefährten fragte sie bei einem Familienbesuch, ob er dieses Geld für sie anlegen könnte. Der junge Mann hatte eine Banklehre gemacht und gelegentlich für seine Mutter Aktien gekauft. Man einigte sich auf eine Gewinnbeteiligung. Im Jahr 1999 überwies die Frau dem "Schwager" Geld, das dieser in Aktien anlegte.
Nach anfangs hohen Gewinnen fielen die Aktienkurse ab 2000 in den Keller - die Frau verlor eine hohe Summe. Nun verklagte sie den vermeintlichen Experten auf Schadenersatz, weil er sie schlecht beraten habe. Zuerst mit Erfolg beim Oberlandesgericht, doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und ersparte dem Mann die Haftung (III ZR 75/06). Die Grundsätze professioneller Anlageberatung seien auf Familienmitglieder nicht anwendbar, urteilten die Bundesrichter. Er sei nicht verpflichtet gewesen, ihr vom Aktienkauf abzuraten.
Der junge Mann sei kein professioneller Vermögensverwalter oder Anlagevermittler, auch wenn er eine Banklehre absolvierte. Er sei nicht einmal mehr in der Bank tätig und habe selbst nur wenig Erfahrung mit Geldanlagen. Im übrigen habe ihn die Freundin des Bruders nicht einmal gebeten, ihr das Für und Wider eines Aktienkaufs (bezogen auf ihre persönliche Situation) zu erläutern.
Immerhin habe die Angestellte gewusst (was ja auch zum Allgemeinwissen gehöre), dass Aktienkurse steigen und fallen können, das Verlustrisiko bei Aktien also höher sei als bei einem Sparbuch. Der Familie habe sie erzählt, dass ihr die Bank Sparbriefe empfohlen habe - da sei aber die Rendite zu gering. Eine sichere Anlage habe die Frau also abgelehnt; daraus habe der Bruder des Ex-Freundes durchaus auf Einverständnis mit dem Aktienkauf schließen dürfen.