Fußbälle fliegen über die Hecke ...
onlineurteile.de - Die alte Dame fürchtete um ihr Leben. Ihr Haus lag in der Nähe des Pfarrheims, allerdings waren die Grundstücke durch eine Straße getrennt. Auf der Wiese neben dem Pfarrheim spielten gelegentlich Jugendgruppen Fußball. Unvermeidlich bei diesem Spiel: Gelegentlich landete der Ball im Garten der Nachbarin. Um dem ein Ende zu setzen, zog die Seniorin vor Gericht: Im Sommer schlügen mehrmals in der Woche Bälle im Garten oder auf der Terrasse ein, klagte sie, einmal sogar einen Meter neben ihr. Schwere Lederbälle gefährdeten ihre Gesundheit und ihr Leben.
Gegen Mauern und Wände zu spielen, habe der Pfarrer inzwischen verboten, hielten ihr die Richter vor. Seither sei "der Spielbetrieb erträglich", wie die Nachbarin in der Verhandlung selbst zugegeben habe. Deshalb entschied sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gegen ein Spielverbot (22 ZB 04.2931).
Die Befürchtungen der Nachbarin seien "übertrieben". Auf dem Bolzplatz der Kirchengemeinde werde nicht regelmäßig gespielt. Bäume und Sträucher sowie die Straße zwischen den Grundstücken trennten ihren Garten vom Sportplatz, so dass sich nur ab und zu ein Ball verirre. Diese geringfügige Störung müsse die Nachbarin hinnehmen.