Fußballer setzen Ringer schachmatt
onlineurteile.de - Im Namens- und Markenrecht gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern die älteren Rechte, musste ein Frankfurter Ringerverein erfahren. Er hatte sich 2009 in "AC Eintracht Frankfurt" umbenannt. Gleichzeitig sicherte sich der Ringerverein die entsprechende Internetdomain und meldete den neuen Namen als Marke beim Europäischen Markenamt an.
Doch der Fußballverein Eintracht Frankfurt e.V. (und seine Geschäftsabteilung Eintracht Frankfurt Fußball AG) pochte auf seine älteren Rechte. Die Fußballer zogen gegen die Ringer vor Gericht und landeten einen Treffer: Der Ringerverein dürfe den Namen "AC Eintracht Frankfurt" künftig nicht mehr führen, entschied das Landgericht Frankfurt (2-06 O 162/11).
Diese Bezeichnung verletze die Markenrechte des Fußballvereins, der diesen Namen schon seit 1929 trage. Der Ringerverein dürfe die Bezeichnung auch nicht für seine Internet-Domain oder als Marke für Waren und Dienstleistungen verwenden. Er schulde dem Fußballclub Schadenersatz für die Abmahnkosten, denn die Sache sei kein Versehen. Angesichts der Bekanntheit des Fußballvereins könne man ausschließen, dass der Ringerverein von den älteren Rechten der Kicker keine Ahnung hatte.