Fußballprofi wechselte Berater
onlineurteile.de - Das Landgericht München I sollte klären, ob 2005 zwischen Bastian Schweinsteiger, Fußballprofi beim FC Bayern München, und einem Rechtsanwalt ein Beratervertrag zustande gekommen war. Der Anwalt leitet nebenbei ein Beraterunternehmen für Fußballer. Schweinsteiger hatte ihn allerdings nur damit beauftragt, die Trennung von seinem früheren Berater durchzuboxen. So lautete zumindest die Auskunft des Fußballers vor Gericht: Als Manager habe er den Anwalt nie angeheuert.
Dagegen behauptete der Anwalt, man habe 2005 per Handschlag einen Beratervertrag bis 2010 besiegelt. Er sah sich um schöne Honorare für Werbeverträge oder eventuelle Vereinswechsel gebracht, weil der Fußballer mittlerweile eine neue Beratungsagentur hat. Der Anwalt verklagte Schweinsteiger deshalb auf 800.000 Euro Schadenersatz. Zu Recht? Nein, antwortete das Landgericht München I, denn einen Vertragsschluss habe der Rechtsanwalt nicht beweisen können (20 O 4337/08).
Schriftliches gab es sowieso nicht. Eltern und Bruder des Fußballspielers bestritten ebenfalls einen Vertrag. Und die vom Anwalt angeführten Indizien reichten dem Gericht nicht aus, um einen Vertragsschluss anzunehmen: Schweinsteiger soll den Anwalt verschiedenen Personen als "Berater" vorgestellt haben. Darüber hinaus wollte der Anwalt für den Spieler Telefonnummern weitergegeben haben, in seinem Namen Interviews gegeben und ihm Angebote für Versicherungsverträge übersandt haben. (Der Rechtsanwalt hat gegen das klageabweisende Urteil Berufung eingelegt.)