Fußballspieler mit Meniskusschaden

Nach drei Jahren Profifußball stellt ein lädiertes Knie eine Berufskrankheit dar

onlineurteile.de - Den 1977 geborenen Profifußballer erwischte es am rechten Knie: Meniskusschaden. Da er einige Jahre als Lizenzspieler für einen Verein gespielt hatte, beantragte er Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist dafür zuständig, die Folgen von Arbeitsunfällen und von Berufskrankheiten finanziell aufzufangen.

Dass Fußball die Kniegelenke extrem belastet und das lädierte Knie eine Folge der Berufstätigkeit war, hielt der Sportler für evident. Nicht so die Berufsgenossenschaft, die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. In den unteren Spielklassen sei die Belastungsintensität nicht so intensiv, teilte die Berufsgenossenschaft mit, daher erkenne sie den Meniskusschaden nicht als Berufskrankheit an.

Mit Erfolg klagte der Fußballer gegen diesen Bescheid. Das Landessozialgericht Hessen entschied, dass die gesetzliche Unfallversicherung einspringen muss (L 9 U 214/09). Zumindest in den oberen vier Spielklassen belaste Fußball die Kniegelenke in so hohem Maße, dass drei Jahre Profisport ausreichten, um die Berufstätigkeit als Ursache einer Meniskuserkrankung einzustufen.

Fußballer der 3. und 4. Liga trainierten — ebenso wie die Spieler der ersten und zweiten Bundesliga — beinahe täglich. Und einige Aspekte sprächen dafür, dass in den niedrigeren Spielklassen (3. und 4. Liga) die Kniebelastung sogar höher sei als in den oberen Spielklassen: Die Fußballer seien technisch weniger versiert und die Trainingsbedingungen schlechter, die Spielweise noch kampfbetonter.

Vergeblich wandte die Berufsgenossenschaft ein, der Ex-Profi spiele seit seinem sechsten Lebensjahr Fußball. Sein Meniskus sei deshalb zu Beginn seiner Tätigkeit als Lizenzspieler bereits vorgeschädigt gewesen. Das sei schon möglich, räumte das Gericht ein. Doch der mehrjährige Einsatz als Sportprofi sei dann zumindest als wesentliche Teilursache für das kranke Knie anzusehen.