Fußballspieler stürzt über liegendes Trainingstor
onlineurteile.de - Der Unfall geschah bei einem Fußballspiel der Rheinlandliga. Ein Spieler der Gastmannschaft prallte nach einem Zweikampf gegen ein tragbares Trainingstor, das viereinhalb Meter hinter der Torauslinie lag. Dabei zog er sich einen Kreuzbandriss und andere Verletzungen zu.
Vom gastgebenden Fußballclub forderte der Verletzte 11.000 Euro Schmerzensgeld plus Schadenersatz für die Behandlungskosten und entgangene Prämien. An dieser Stelle hätte niemals ein Tor liegen dürfen, hielt der Fußballer dem Verein vor. Er sei in einem Laufduell durch einen Rempler des gegnerischen Spielers aus dem Gleichgewicht geraten und deshalb über das Tor gestürzt.
Der Gastgeber-Verein bestritt jede Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht — und auch das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz konnte keine erkennen (5 U 423/12). Es wies die Zahlungsklage des Fußballers ebenso ab wie bereits das Landgericht Trier, das den Fußballplatz gründlich inspiziert hatte. Der Kunstrasenplatz reicht 1,80 Meter über die Torauslinie, hinter einer Steineinfassung liegt eine Wiese — und auf der Wiese das Trainingstor.
Zwar stelle so ein Tor eine "abstrakte Gefahr" dar, räumte das OLG ein. Dennoch habe der Verein keine Sicherungsmaßnahmen treffen müssen, um eine Kollision zu verhindern. Schließlich sei das Tor riesengroß und als Hindernis nicht zu übersehen. Es unterscheide sich farblich auffällig vom Untergrund und liege in ausreichendem Abstand zum Spielfeld. Obendrein habe der Schiedsrichter das Spiel freigegeben und die Lage des Tores nicht beanstandet. Darauf dürfe der gastgebende Fußballclub vertrauen.