Fußbodenleisten schlagen Wellen

Bodenverleger hätte den Untergrund auf Feuchtigkeit untersuchen müssen

onlineurteile.de - Endlich konnte die Familie in das neue Haus einziehen - doch schon bald gab es Ärger: Die Kunststoff-Fußbodenleisten schlugen Wellen. Dafür machte der Hausbesitzer die Bodenverleger verantwortlich. Die Handwerker vermuteten, da sei wohl zu feucht gewischt worden. Das Gericht zog einen Sachverständigen zu Rate, der diese Erklärung als Unsinn abtat: Mit Wischen oder feuchtem Raumklima hätten die Verformungen nichts zu tun. Vielmehr seien Wände und Boden noch feucht gewesen, als die Leisten verlegt wurden. Der Untergrund hätte noch Zeit zum Nachtrocknen gebraucht.

Da verwies der Handwerksbetrieb auf die DIN-Richtlinien für das Verlegen von Fußbodenleisten: Demnach sei es nicht zwingend vorgeschrieben, die Wandflächen zu überprüfen. Dennoch hafte der Betrieb für den Pfusch, entschied das Oberlandesgericht Köln (11 U 93/04). Auch wenn dies in der DIN-Norm nicht ausdrücklich stehe: Der Werkunternehmer müsse grundsätzlich alles prüfen, was sich unmittelbar auf die Qualität seiner Arbeit auswirke.

Da die Fußbodenleisten an der Wand angebracht wurden, hätten die Bodenverleger auch die Restfeuchte in den Wänden kontrollieren müssen. Gerade bei Leisten mit einer Kunststoffummantelung sei es besonders wichtig, dass der Untergrund ausgetrocknet sei. Zumindest hätten die Handwerker die Auftraggeber auf die Restfeuchtigkeit und ihre Auswirkungen aufmerksam machen müssen. Der Bauherr hätte sich dann gewiss dafür entschieden, die Arbeiten zu verschieben.