"Ganz sichere Kapitalanlage"
onlineurteile.de - Der eloquente Anlageberater hatte 1995 eine Angestellte beschwatzt, sich an einem Immobilienfonds zu beteiligen und dafür Kredit aufzunehmen (55.560 DM). So könne sie ihre "viel zu hohe Steuerbelastung reduzieren", empfahl er. Dieser Vorteil und dazu die Ausschüttungen genügten, um die Kreditbelastung zu tragen. Die Sorge der Anlegerin, sie könnte möglicherweise ihren Arbeitsplatz verlieren und dann den Kredit nicht mehr abzahlen, zerstreute der Vermittler: Bei einem finanziellen Engpass könnte sie den Fondsanteil sicher mit Gewinn verkaufen.
Eine Weile ging es gut, die Anlegerin erhielt Ausschüttungen von sieben Prozent. Dann gingen die Betreiber einiger Immobilien pleite - und es ging bergab mit dem Fonds. Schließlich verklagte die Angestellte die Kapitalgesellschaft auf Schadenersatz: Deren Vertreter habe das Risiko der Anlage verharmlost. Zunächst scheiterte die Klage. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil der Vorinstanz auf, verwies die Sache zurück und machte der Frau wieder Hoffnung (III ZR 83/06).
Die Vorinstanz habe es sich zu einfach gemacht, so der BGH, und nur auf den schriftlichen Prospekt zum Immobilienfonds verwiesen: Darin stünden alle wesentlichen Informationen über die Geldanlage und vor diesem Hintergrund seien die Aussagen des Handelsvertreters bloß als "optimistische Meinungsäußerung" zu werten. So geht es nicht, fanden die Bundesrichter: Selbst wenn der Prospekt Chancen und Risiken der Fondsanlage korrekt beleuchte, sei das noch lange kein Freibrief für den Vermittler, das Risiko kleinzureden und ein Bild zu zeichnen, das den Hinweisen im Prospekt widerspreche.
An den Angaben des Vermittlers stimme nichts: "Garantierte Ausschüttungen" gebe es nicht. Auch seien die Beteiligungen an Immobilienfonds nur sehr eingeschränkt zu verkaufen. Der Berater hätte auf die Sorgen der Anlegerin eingehen und sie über das zusätzliche Risiko durch die Kreditfinanzierung informieren müssen. Vermutlich hätte sie bei richtiger Beratung von der Geldanlage abgesehen.