Garten um 100 qm kleiner
onlineurteile.de - Eine Maklerin sollte ein Hausgrundstück an den Mann bringen. In ihren Zeitungsanzeigen war die Größe des Gartens zunächst mit 200 qm, später fälschlich mit 300 qm angegeben. Erst auf die letzte Anzeige hin fanden sich Käufer. Als die falsche Größenangabe ans Licht kam, minderten die Verkäufer nachträglich den Kaufpreis um 8.003 Euro. Das war den Käufern nicht genug. Sie verlangten von der Maklerin 27.500 Euro Schadenersatz.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München mussten sie sich mit 2.274 Euro begnügen (19 U 5861/04). Makler müssten Kaufinteressenten über alle Umstände informieren, die für deren Kaufentscheidung wichtig sein könnten. Das sei hier versäumt worden. Da die Maklerin die Zahl in der Anzeige geändert habe, hätte sie dies den Kaufinteressenten mitteilen müssen. Dann wäre diesen bewusst geworden, dass die Größenangabe möglicherweise nicht stimme. Der Fehler der Maklerin habe dazu geführt, dass die Käufer einen zu hohen Kaufpreis bezahlten. (Den entgangenen Nutzwert durch die kleinere Fläche schätzten die Richter auf ca. 10.000 Euro. Von dieser Schadenssumme wurde der Preisnachlass der Verkäufer abgezogen.)