Gasleitung zu früh geprüft
onlineurteile.de - Bei den Betriebskosten müssen Vermieter das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten; lässt eine Vermieterin die Gasleitungen schon nach fünf Jahren auf Dichtigkeit prüfen statt nach zwölf Jahren — wie es die "Technischen Regeln für Gasinstallationen" vorsehen —,
darf sie die Kosten der Gasleitungsprüfung nicht auf die Mieter umlegen; ist diese Vorsorgemaßnahme nach den technischen Regeln in einem bestimmten Intervall notwendig, ist dieser Turnus vom Vermieter einzuhalten — sofern keine technische Störung vorliegt, die es notwendig macht, davon abzuweichen.