Gasleitung zu früh geprüft

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Bei den Betriebskosten müssen Vermieter das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten; lässt eine Vermieterin die Gasleitungen schon nach fünf Jahren auf Dichtigkeit prüfen statt nach zwölf Jahren — wie es die "Technischen Regeln für Gasinstallationen" vorsehen —,

darf sie die Kosten der Gasleitungsprüfung nicht auf die Mieter umlegen; ist diese Vorsorgemaßnahme nach den technischen Regeln in einem bestimmten Intervall notwendig, ist dieser Turnus vom Vermieter einzuhalten — sofern keine technische Störung vorliegt, die es notwendig macht, davon abzuweichen.

Urteil des Amtsgerichts Köln
Aktenzeichen: 221 C 128/09
Entscheidungsdatum: 26.10.2010
Urteilnummer: 52256d