Gastronomie im Theater

Umsätze müssen versteuert werden

onlineurteile.de - In einem Theater nahmen die Besucher nicht nur geistige Nahrung zu sich. Beim Kassensturz im Jahr 1999 verbuchte das Theater Einnahmen von 3.108.000 DM aus dem Verkauf von Theaterkarten, hinzu kamen noch 239.000 DM aus der Theater-Gastronomie.

Die Freude über das Zubrot war jedoch dahin, als das Finanzamt für den Gastronomieumsatz den Regelsteuersatz berechnete. Daran änderte auch ein mehrjähriger Weg durch die Gerichtsinstanzen nichts. Der Bundesfinanzhof musste sich an eine EU-Richtlinie halten und entschied in letzter Instanz, dass nur "typische Theaterleistungen" von der Umsatzsteuer befreit seien (V R 6/03).

Dazu gehöre der Verkauf von Speisen und Getränken nicht, wenn dies dem Theater zusätzliche Einnahmen verschaffe und die Theater-Gastronomie so in unmittelbarem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen stehe. Besucher in den Pausen zu bewirten, sei im Rahmen einer Theatervorstellung nicht unerlässlich, meinten die Bundesrichter. Theater dürften auch aus Gründen der Steuergerechtigkeit nicht besser gestellt werden als Wirtschaftsunternehmen, die (wie z.B. Catering-Firmen) mit gleichartigen Leistungen Restaurationsumsätze erzielten.