Gastwirt kassiert Krankentagegeld ...
onlineurteile.de - Zwischen 1995 und Frühjahr 2002 kassierte ein Gastwirt von seiner Krankentagegeldversicherung - wegen immer neuer Krankheiten - insgesamt die stolze Summe von 292.100 DM. Nebenbei schaffte er es immerhin, ein Bistro zu eröffnen. Anfang 2002 kamen der Versicherung Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers. Sie beauftragte eine Detektei damit, ihn zu überprüfen. Und so erschien Detektiv Z., selbstverständlich inkognito, mehrmals im Lokal des kranken Mannes. Der bediente dort ziemlich munter die Gäste, zapfte Bier hinter der Theke und gab in der Küche dem Personal Anweisungen. Daraufhin kündigte der Versicherer fristlos den Vertrag.
Die Klage des Gastwirts auf weiteres Krankentagegeld und Fortsetzung des Vertragsverhältnisses blieb beim Oberlandesgericht Zweibrücken erfolglos (1 U 63/04). Die Kündigung sei berechtigt, weil sich der Versicherungsnehmer Leistungen erschlichen habe. Er habe mit Attesten Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht und sei gleichzeitig seiner Arbeit nachgegangen. Angesichts der großen Summe, die der Versicherungsnehmer über die Jahre kassiert habe, liege die Vermutung nahe, dass er die Versicherung mehrfach und in erheblichem Umfang belogen und ausgenutzt habe.
Bei einem so gravierenden Vertrauensbruch müsse vor der Kündigung nicht einmal eine Abmahnung erfolgen. Das Unternehmen sei auf die Vertragstreue der Versicherten angewiesen. Könne es sich auf deren Redlichkeit nicht mehr verlassen, fehle für den Versicherungsvertrag jede Grundlage. Es wäre für alle Beteiligten unzumutbar, wenn bei jeder Krankmeldung Detektive eingeschaltet werden müssten.