Gebärdendolmetscher für Azubi
onlineurteile.de - Bewilligt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einem gehörlosen jungen Mann (Auszubildender im Bereich Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker) die Übernahme von Kosten eines Gebärdendolmetschers für den Besuch der Berufsschule,
muss letztlich die Bundesagentur für Arbeit für diese Kosten aufkommen, weil es sich um eine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation im Rahmen der Arbeitsförderung handelt — dazu gehört nicht nur die praktische Berufsausbildung, sondern auch die Berufsschule; Träger solcher Rehabilitationsmaßnahmen ist die Agentur für Arbeit.