Gebäudesanierung kann "außergewöhnliche Belastung" sein
onlineurteile.de - Ausnahmsweise können Ausgaben für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes als außergewöhnliche Belastung anerkannt und von der Steuer abgesetzt werden; das müssen Kosten sein, die für den Steuerzahler unvermeidlich sind und ihn stärker belasten als die Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit vergleichbarem Einkommen;
gemeint sind damit also nicht Ausgaben für normale Modernisierungsmaßnahmen oder die Beseitigung von Baumängeln, sondern Baumaßnahmen, die Gefahren für die Gesundheit abwenden (z.B. durch ein asbestgedecktes Dach) oder Schäden durch Katastrophen beseitigen sollen (z.B. durch Hochwasser entstandener echter Hausschwamm).