Gebrauchtwagen mit defektem Automatikgetriebe
onlineurteile.de - Bei einem Autohaus kaufte Herr W einen gebrauchten VW mit Automatikgetriebe für 17.900 Euro. Zehn Tage und 1.280 Kilometer später blieb das Fahrzeug mit einem Getriebeschaden liegen. Der Mechaniker einer Fachwerkstatt erklärte dem frustrierten Käufer, er müsse das Automatikgetriebe austauschen lassen. W forderte vom Autohaus, den Mangel zu beheben. Der Verkäufer ließ den VW abholen, seine Werkstatt baute aber nur ein anderes Getriebesteuergerät ein — das Hin und Her dauerte fast drei Monate.
Weitere drei Monate später war das Automatikgetriebe erneut defekt. Nun ließ Herr W bei der VW-Fachwerkstatt das Getriebe komplett austauschen und verlangte vom Autohaus Schadenersatz für Reparaturkosten und Nutzungsausfall. Der Autohändler bestritt, dass das Getriebe beim Kauf schon defekt war. Außerdem sei seine Nachbesserung nicht fehlgeschlagen. Der zweite Schaden habe nichts mit seiner Reparatur zu tun.
Damit kam der Autohändler beim Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken nicht durch (4 U 540/10). Er hafte für den Mangel und dessen Folgekosten, urteilte das OLG. Ein Fahrfehler komme als Ursache des Mangels nicht in Betracht. Unstreitig war das Getriebe defekt und nicht altersbedingt verschlissen (wofür der Verkäufer nicht einstehen müsste). Getriebe dieser Art hielten üblicherweise 250.000 km — der fünf Jahre alte VW habe erst ca.115.000 km auf dem Tacho.
Nach Aussage des Sachverständigen war die Ursache wahrscheinlich ein mechanischer Mangel im Getriebe, der während einer kurzen Probefahrt kaum festzustellen sei. Demnach könnte der Defekt beim Kauf durchaus schon vorhanden gewesen sein — dagegen habe der Autohändler nichts Überzeugendes vorgebracht.
Der Käufer habe dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt. Doch nach dem Einbau einer neuen Schalteinheit sei der Fehler wieder aufgetreten, also nicht beseitigt worden. Zwischen der Reparatur und dem zweiten, gleichartigen Schadensfall sei außerdem wenig Zeit vergangen. Auch das lege einen Zusammenhang nahe. Und der sei wohl darin zu sehen, dass die Werkstatt des Verkäufers nicht den von der Markenwerkstatt vorgeschlagenen Weg gegangen sei.
Der Sachverständige habe erläutert, dass die Reparatur eines Automatikgetriebes wegen dessen Komplexität schwierig sei, weshalb die Hersteller regelmäßig einen Austausch empfehlen. Da sei die Fachwerkstatt wohl richtig vorgegangen, zumindest habe der Wagen nach dem Austausch des Getriebes gut funktioniert. Der Einwand des Verkäufers, diese Maßnahme sei "übertrieben aufwändig und kostspielig", sei daher nicht nachzuvollziehen.