Gebuchtes Hotel war noch nicht fertig

Ägyptenreise platzte: Reiseveranstalter muss der Kundin Schadenersatz zahlen

onlineurteile.de - Im Herbst 2007 wollte die Familie zwei Wochen Strandurlaub in Ägypten machen. Die Ehefrau buchte für sich, ihren Mann und die drei Jahre alten Zwillinge Flug und Hotelaufenthalt am Roten Meer (Kostenpunkt: 2.876 Euro). Etwa drei Wochen vor Reisebeginn teilte der Reiseveranstalter mit, dass das gebuchte Fünf-Sterne-Hotel an der S.Bay noch nicht fertig gestellt sei.

In diesem "Traumhotel" hätte die Familie eine Suite mit zwei Schlafzimmern bekommen sollen. Außerdem verfügte es laut Katalog über einen flachen, kindertauglichen Sandstrand und über einen Kinderclub für Kinder ab drei Jahren mit deutschsprachigen Betreuern. Keines der fünf Ersatzhotels, die der Reiseveranstalter der Kundin anbot, erfüllte diese Kriterien. Die Frau akzeptierte die Ersatzangebote nicht.

Der Reiseveranstalter fand die Abweichungen im Angebot "minimal". Deshalb sei es "treuwidrig" von der Kundin, die Ersatzunterkünfte abzulehnen und Schadenersatz für den "gecancelten" Urlaub zu fordern. Dem widersprach das Amtsgericht Hannover (514 C 17158/07). Die Ersatzhotels hätten nur Vier-Sterne-Komfort und lägen an anderen Stränden.

Die Eltern legten Wert auf zwei Schlafzimmer, die sie in den Ersatzhotels nicht bekommen hätten. Der Erholungswert einer Reise mit kleinen Kindern sei erheblich gemindert, wenn diese mit den Eltern in einem gemeinsamen Schlafzimmer untergebracht seien. Schon aus diesem Grund sei der Ersatz keineswegs annehmbar gewesen.

Darüber hinaus akzeptierten die Kinderclubs der Ersatzhotels Kinder erst ab vier oder fünf Jahren und hätten keine deutschsprachigen Betreuer. Da dreijährige Kinder im allgemeinen noch keine Fremdsprachen beherrschten, hätten die Eltern hier ihre Zwillinge gar nicht zum Spielen "abgeben" können.

Der Reiseveranstalter habe eine nicht durchführbare Reise angeboten. Deshalb stehe der Kundin die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung für entgangenes Urlaubsvergnügen zu.