Gefährliche Feuerwehrstiefel

Bezirk Köln verbot den Verkauf - Schuhproduzentin erhebt Einspruch

onlineurteile.de - Seit 2002 produziert eine GmbH in Nordrhein-Westfalen Feuerwehrstiefel. Nachdem bei einigen Tests des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) schwerwiegende Mängel aufgefallen waren, verbot die Bezirksregierung Köln der Schuhherstellerin, die Stiefel zu vertreiben. Sie müsse alle Käufer über die Risiken informieren, trug die Behörde der GmbH zusätzlich auf.

Die Schuhherstellerin klagte gegen das Verbot und stellte zugleich den Eilantrag, die Stiefel bis zur Entscheidung über die Klage weiterhin verkaufen zu dürfen. Das wurde vom Verwaltungsgericht Aachen abgelehnt: Die Stiefel entsprächen nicht den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes und der einschlägigen Vorschriften zu Schutzausrüstungen (3 L 383/08).

Die Prüfberichte des TÜV dokumentierten schwerwiegende Mängel. So seien Senkel, Reißverschlüsse, Nähte und Schnürsystem geschmolzen. Das erhöhe für die Feuerwehrleute das Risiko, zu stolpern oder auszurutschen. Im Notfall könnten sie die Schuhe nicht rechtzeitig ausziehen. Die Absatzhöhe stimme nicht, was das Steigen auf den Leitersprossen gefährlich mache. Wegen fehlender Antistatik könne es zu elektrischen Stromschlägen kommen.

Seit Jahren habe die GmbH nicht den von ihr geforderten Nachweis der Qualitätssicherung vorgelegt. Das Verbot sei daher unumgänglich und keineswegs unverhältnismäßig. Feuerwehrleute müssten sich auf ihre Ausrüstung verlassen können. Diese müssten den nötigen Qualitätsstandards genügen und dürften im Ernstfall nicht das Leben der Feuerwehrleute oder das der zu rettenden Personen gefährden.