Gefährliche Konservendose
onlineurteile.de - Diesen Einkauf beim Discounter wird die 1,56 Meter kleine Kundin so schnell nicht vergessen: Vom obersten Brett eines Regals - 1,70 Meter hoch - hatte sie eine Konservendose heruntergeholt. Zwei Lagen Dosen waren da übereinander gestapelt. Die Kundin streckte sich, so gut es ging, und nahm aus der oberen Lage eine Dose heraus. Was sie nicht sehen konnte: Etwas zurückversetzt stand darüber die letzte Konservendose einer dritten Lage. Sie fiel bei dem Manöver herunter und verletzte die Frau schwer am Auge.
Die gesetzliche Krankenkasse kam für die Behandlungskosten (über 8.000 Euro) auf und verklagte den Inhaber des Supermarkts auf Schadenersatz. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Brandenburg entschied (11 U 29/09). Vergeblich berief sich der Supermarkt-Betreiber darauf, dass es "absolut branchenüblich" sei, Dosen und andere Waren in drei Paletten übereinander zu lagern. Die kleine Frau hätte sich von einem Verkäufer helfen lassen sollen.
In einem Supermarkt müsse Ware so gestapelt werden, dass sich alle Kunden sicher bedienen könnten, betonten die Richter. Also in niedrigeren Regalen oder eben nicht in drei Lagen übereinander. Die dritte Palette auf dem obersten Brett eines 1,70 m hohen Regals befinde sich fast auf zwei Metern Höhe. Kleine Kunden könnten Ware dort oben nicht gefahrlos herausnehmen: Dosen, die instabil stünden, seien für sie nicht zu erkennen.
Fehl gehe der "Tipp", sich helfen zu lassen, anstatt sich selbst zu bedienen: Der Ehemann der Kundin sei durch ihr Rufen auf den Unfall aufmerksam geworden. Dann habe er minutenlang Hilfe gesucht und erst einige Verkaufsreihen weiter einen Mitarbeiter gefunden. Kein Wunder: Denn das Geschäftskonzept des Discounters sei gerade darauf angelegt, dass Kunden sich selbst bedienten - um Personalkosten zu sparen. Dann müsse man die Waren in den Regalen aber auch entsprechend präsentieren.