Gefährliches Südafrika
onlineurteile.de - Für den Gastschulaufenthalt in Südafrika schien im Vertrag alles festgezurrt zu sein: So hatten die Eltern mit den Veranstaltern vereinbart, dass ihr Junge das Jahr in einem malariafreien Gebiet verbringen würde. Er sollte in der Nähe einer der Großstädte wohnen und eine High School besuchen.
Als der Jugendliche dort ankam, sah aber alles ganz anders aus: Das Gebiet in der Nähe des Krüger-Nationalparks gehörte eben doch zur Malaria-Zone, auch wenn das Risiko als nicht sehr hoch eingestuft war. Und die High School hatte kein High School-Niveau. Nach einer Beschwerde kam der Junge zu einer anderen Gastfamilie: In malariafreies Gebiet, aber 400 Kilometer von Pretoria entfernt. Die Gegend galt wegen diverser Straßenbanden als so gefährlich, dass der Schüler kaum das Haus verlassen konnte. Und die Schule wollte ihn erst in drei Monaten aufnehmen.
Daher holten die Eltern ihren Sohn nach Deutschland zurück und kündigten den Vertrag. Nun verlangten sie den Reisepreis zurück - über 6.000 Euro. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Köln entschied (16 U 11/07). Alle beanstandeten Punkte verstießen gegen die vertraglichen Vereinbarungen.
Der größte Teil des Gastlandes sei malariafrei. Da sei es unmöglich, den Schüler ein Jahr lang ausgerechnet in ein Randgebiet zu schicken, in dem er sich durch einen einzigen Mückenstich mit Malaria infizieren könne. Nach dem Umzug habe weder ein geregelter Schulbesuch stattgefunden, noch die versprochenen Freizeitaktivitäten und Kontakte zu Mitschülern. Diese machten aber gerade den Wert eines Gastschulaufenthalts für die Persönlichkeitsentwicklung eines Schülers aus.