Gegen Glasscheibe geknallt

Versicherungsnehmer meldet Unfall zu spät

onlineurteile.de - Während eines Krankenhausaufenthalts erlitt ein Patient einen Schlaganfall. Zwei Tage zuvor war er auf einem Boot mit dem Kopf gegen eine Scheibe gestoßen. Die Ärzte vermuteten einen Zusammenhang zwischen diesem Stoß und dem Schlaganfall. Der invalide gewordene Mann informierte seine Unfallversicherung acht Monate später über das Unglück. Die Versicherung hielt die Unfallanzeige für verspätet und weigerte sich zu zahlen.

Das Landgericht Köln stellte sich auf ihre Seite und wies die Klage des Versicherungsnehmers ab (23 O 1/03). Vergeblich wies er darauf hin, dass die Ärzte erst bei der Abschlussuntersuchung (ein halbes Jahr nach dem Schlaganfall) andere Ursachen ausgeschlossen hätten. Versicherungsnehmer müssten Unfälle unverzüglich melden, entgegneten die Richter. Auch wenn kurz nach dem Schlaganfall keine Sicherheit über den Zusammenhang mit dem Unfall bestanden habe, hätte er ihn sofort anzeigen müssen.

Nur dann könne der Versicherer durch eigene Nachforschungen überprüfen, ob er für den gemeldeten Vorgang einzustehen habe und wie der Grad der Invalidität einzustufen sei. Im konkreten Fall wäre es für den Unfallversicherer wichtig gewesen, Einzelheiten über den Unfallhergang und die Intensität des behaupteten Stoßes zu erfahren. Acht Monate nach dem Unfall sei das nicht mehr möglich.