Geladene Pistole unter der Matratze
onlineurteile.de - Waffenbesitzer werden von der zuständigen Behörde regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie Waffen und Munition vorschriftsmäßig aufbewahren - also so, dass Unbefugte ohne Waffenschein keinen Zugang dazu haben; stellen die Mitarbeiter der Behörde (hier: Landratsamt Trier-Saarburg) bei der Prüfung fest, dass unter der Matratze des Waffenbesitzers eine geladene Pistole liegt, ist es richtig, ihm die Waffenbesitzkarte zu entziehen; Waffe und Munition zusammen an diesem "ebenso ungeeigneten wie ungewöhnlichen" Ort aufzubewahren, begründet erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers - wer zentrale Vorschriften verletzt, wird Waffen und Munition auch zukünftig nicht sorgfältig aufbewahren.